Preise
Mindest-Elternbeiträge für das Abrechnungsjahr 01.09.2022 - 31.08.2023
Die Beiträge sind monatlich und 12mal jährlich pro Kind zu bezahlen.
zuzüglich: Spielgeld in Höhe von mindestens 5 € monatlich und 12mal jährlich.
zuzüglich: Getränke- und Essensgeld sind kostendeckend zu erheben.
Beitragszuschuss:
Ab dem 1.September 2019 erhalten alle Kinder, die bis dahin das dritte Lebensjahr vollendet haben, 100 € Beitragszuschuss bis zum Schulbeginn.
Dies erfasst unser Kiga - System automatisch und der Betrag wird bei der Abrechnung abgezogen. Von den Eltern muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Ab 1.Januar 2020 tritt das Gesetz zur Einführung des Krippengeldes in Kraft. Eltern von Krippenkindern müssen für die Auszahlung der 100€ einen Antrag stellen. Die Anträge sind online unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Geschwisterermäßigung:
Sollte ein Kind einer Familie die 100 € Beitragszuschuss erhalten und ein jüngeres Kind die Krippe besuchen, dann erhält das jüngere Kind 10 € Ermäßigung.
(Angaben in €) | Kinder von 0-2 Jahren |
Kinder von 2-3 Jahren |
Regelkinder ab dem 3. Lebensjahr |
Buchungszeit | |||
>1-2 Std. | 119,00 | 113,00 | 95,00 |
>2-3 Std. | 139,00 | 132,00 | 101,00 |
>3-4 Std. | 175,00 | 164,00 | 110,00 |
>4-5 Std. | 194,00 | 184,00 | 121,00 |
>5-6 Std. | 216,00 | 207,00 | 133,00 |
>6-7 Std. | 239,00 | 233,00 | 147,00 |
>7-8 Std. | 270,00 | 265,00 | 160,00 |
>8-9 Std. | 306,00 | 300,00 | 175,00 |
>9 Std. | 349,00 | 336,00 | 192,00 |